Gemeinde Hude

Ganztag in Hude – Ferienangebote

Fragen und Antworten



Allgemeines zum Anmeldeverfahren

Wofür kann ich mich im Anmeldeportal anmelden?

Sie können Ihr Kind für das Ferienangebot der Gemeinde Hude (Oldb) anmelden. Für das schulische Ganztagsangebot oder für einen Schulplatz können Sie Ihr Kind hier nicht anmelden.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Zuerst müssen Sie sich registrieren. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und eines Passworts sind hierbei verpflichtend. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nach dem Login können Sie Ihr Kind dann für die Ferienangebote anmelden.

Sind Sie bereits registriert, gilt die E-Mail-Adresse und das Passwort auch weiterhin für Ihren Login.

Brauche ich eine E-Mail-Adresse?

Ja, für die Registrierung im Anmeldeportal benötigen Sie eine E-Mail-Adresse. Es gibt viele Möglichkeiten zur Erstellung einer eigenen E-Mail-Adresse. Viele davon sind auch kostenlos.

Gibt es für das Anmeldeportal eine Übersetzungsfunktion?

Das Anmeldeportal gibt es nur in Deutsch, aber viele gängige Browser bieten eine Übersetzungsfunktion an, mit der Sie es in verschiedene Sprachen übersetzen können.

Welche Fristen gibt es?

Die regulären Anmeldezeiträume sind jedes Jahr im Januar und Juni. Dabei bezieht sich jeder Anmeldezeitraum auf die Ferienangebote des jeweils bevorstehenden Schulhalbjahres.

Kann ich eine Anmeldung noch nachträglich ändern?

Ja, aber nur in den regulären Anmeldezeiträumen im Januar und Juni. Dafür müssen Sie auf „Meine Anmeldungen“ gehen und dort das Kind auswählen. Spätere Änderungswünsche sind nur in besonders begründeten Ausnahmen möglich.

Kann ich mein Kind nachmelden?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Für eine zuverlässige Planung der Angebote bitten wir Sie aber, Ihr Kind in den regulären Anmeldezeiträumen im Januar und Juni anzumelden. Falls nach diesen regulären Anmeldefenstern noch Plätze verfügbar sind, werden diese in einem zweiten, darauffolgenden Anmeldefenster zur Nachmeldung freigegeben. Spätere Nachmeldungen sind nur aus wichtigen Gründen (z. B. Zuzug) möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an: ferienbetreuung[at]hude.de.

Muss ich mein Kind jedes Schulhalbjahr anmelden?

Ja, Sie müssen Ihr Kind für jedes Schulhalbjahr gesondert anmelden. Allerdings können Sie Ihre allgemeinen Daten zur Vereinfachung in Ihrem Profil speichern.

Muss ich jedes Kind einzeln anmelden?

Ja, Sie müssen jedes Kind einzeln anmelden. Allerdings können Sie Ihre allgemeinen Daten zur Vereinfachung in Ihrem Profil speichern.

Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung?

Die Ferienbetreuung ist kostenpflichtig. Die einzelnen Beträge entnehmen Sie bitte der Tabelle über die Einkommensstufen und Betreuungszeiten. Hinzu kommen die Kosten für die Mittagsverpflegung. Für Empfänger des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) besteht die Möglichkeit, die Kosten teilweise oder ganz erstattet zu bekommen. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.oldenburg-kreis.de/buergerservice/verwaltung/jobcenter-900000516-21700.html

Was ist ein Notfallkontakt?

Hier können Sie Personen angeben, die angerufen werden, falls Sie in einem Notfall nicht erreichbar sind. Das kann eine weitere sorgeberechtigte Person oder auch eine andere Person Ihres Vertrauens sein. Es ist wichtig, dass die genannten Personen mit der Weitergabe der Daten und der Kontaktaufnahme einverstanden sind.

Welche Verträge und Unterlagen gibt es?

Je nach Ferienangebot und Kooperationspartner kann es sein, dass Sie nach der Anmeldung zusätzlich noch einen Betreuungsvertrag oder eine Einverständniserklärung durch den Kooperationspartner erhalten. Diese Dokumente müssen rechtzeitig vor Beginn des Angebots unterschrieben zurückgesendet werden. Außerdem sind Sie verpflichtet, folgende Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen: Allgemeine Teilnahmebedingungen » (PDF, 228 KB).

Wie kann ich bezahlen?

Bei der Buchung des Ferienangebots wird sogleich die Bezahlung fällig. Sie können dafür die gängigen Zahlungsarten wie Kreditkarte, PayPal oder giropay nutzen. Nach erfolgreicher Bezahlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.


Ferienangebot

Was ist das Ferienangebot?

Die Ferienbetreuung wird von der Gemeinde Hude (Oldb) organisiert und an unterschiedlichen Standorten von verschiedenen Kooperationspartnern durchgeführt. Das Angebot der Ferienbetreuung wird durchgängig in den niedersächsischen Schulferien vorgehalten. Ausgenommen hiervon ist eine vierwöchige Schließzeit pro Jahr, die je nach Standort unterschiedlich ausfällt. Die genauen standortspezifischen Zeiträume des Angebots der Ferienbetreuung können Sie der Übersicht auf dem Buchungsportal entnehmen.

Das Ferienangebot ist kostenpflichtig (s.o.) und kann nur wochenweise gebucht werden. Die Teilnahme am schulischen Ganztagsangebot ist keine Voraussetzung für die Buchung des Ferienangebotes.

Für die Teilnahme gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen » (PDF, 228 KB).

Wie werden die Plätze im Ferienangebot vergeben?

Kinder die nach § 24 Abs. 4 SGB VIII einen unmittelbaren Rechtsanspruch besitzen, werden bei der Platzvergabe bevorzugt. Darüber hinaus verfügbare freie Plätze werden von der Gemeinde Hude (Oldb) an die übrigen Kinder vergeben, die keinen Anspruch nach § 24 Abs. 4 SGB VIII haben.

Muss mein Kind am Ferienangebot teilnehmen?

Nein, Sie müssen Ihr Kind nicht zum Ferienangebot anmelden. Die Anmeldung ist nach Bestätigungseingang jedoch verbindlich und eine Kündigung ist nicht ohne weiteres möglich. In besonderen Fällen können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Beachten Sie hierzu bitte die allgemeinen Teilnahmebedingungen » (PDF, 228 KB).

Im Falle einer Abmeldung teilen Sie dem jeweiligen Kooperationspartner bitte schriftlich mit, ab wann und aus welchem wichtigen Grund Sie das Kind abmelden wollen und geben Sie dabei den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes mit an.

Auch nach der Anmeldung ist die Teilnahme freiwillig. Sprechen Sie sich aber in jedem Fall bitte mit dem Kooperationspartner ab, falls Ihr Kind einmal nicht oder nur kürzer als gebucht teilnehmen kann. Den Teilnahmebeitrag müssen Sie dennoch zahlen.

Abholzeiten im Ferienangebot

Je nach Ferienbetreuung gibt es unterschiedliche flexible Abholzeiten. Bei der Buchung müssen Sie eine der angegebenen Abholzeiten auswählen. Diese gilt dann verbindlich für den gesamten gewählten Betreuungszeitraum. Die Höhe des Teilnahmebeitrags ist unabhängig von der Abholzeit: Der Tagessatz bleibt somit gleich.

Mein Kind wird erst eingeschult oder verlässt die Grundschule zu den Sommerferien. Wann kann es am Ferienangebot teilnehmen?

Für die Kinder der neuen ersten Klassen können alle Buchungspakete ab der Einschulung – also ab den Herbstferien des jeweiligen Schuljahres – gebucht werden.

Für die Kinder der abgehenden vierten Klassen können alle Buchungspakete, die mit dem letzten Tag der Sommerferien des ausgehenden Schuljahres enden, gebucht werden.


Mittagessen

Wie ist das Mittagessen organisiert?

An den Standorten der Ferienbetreuung wird ein Mittagessen angeboten werden, das verpflichtend ist. Die Buchung des Mittagessens erfolgt bei der Anmeldung und ist für den gesamten Angebotszeitraum verbindlich. Genauere Informationen zur Buchung erhalten Sie nach der Anmeldung zum Ferienangebot.

Das Mittagsessen ist kostenpflichtig, kann aber gegebenenfalls über die Leistungen für Bildung und Teilhabe rückerstattet werden. https://www.oldenburg-kreis.de/portal/seiten/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-900000204-21700.html

Das Mittagessen ist pädagogischer Bestandteil des Ferienangebotes. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihrem Kind auch ausreichend Getränke und Zwischenmahlzeiten (Frühstück) mitgeben.

Sind Sie sicher?

Sind Sie sicher, dass Sie diesen Eintrag löschen möchten?

Aktuell sind keine Anmeldungen mehr möglich.

Nachmeldungen sind nur aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Zuzug) möglich.

Bitte beachten Sie hierzu die Fragen und Antworten.

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